Sie haben es sicher schon mitbekommen. Die neue DSGVO ist seit kurzem in Gebrauch zu nehmen. Doch was hat sich eigentlich geändert und ist man damit nun sicherer?
Im folgenden Artikel klären wir Sie genau über diese Fragen auf.
DSGVO ist die Abkürzung für Europäische Datenschutzgrundverordnung. Sie soll dafür sorgen, dass das Recht Europaweit einheitlich ausgeglichen wird und so auf einem gemeinsamen Stand ist. Somit wird sich mehr Kontrolle für die Bürger über ihre Daten erhofft und gleiche Wettbewerbsbedingungen sowie Voraussetzungen für die ganzen Unternehmen, welche in der EU tätig sind.
Hier sind vor allem Unternehmen und Selbstständige betroffen, welche personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Selbst das elektronische Verzeichnis von einem Verein ist von der DSGVO betroffen.
Die Bürger müssen nun noch umfassender wie bisher Informationen darüber erhalten, welche Daten von ihnen in welcher Form über einen gespeichert sind.
Das Recht auf „vergessen werden“ ist nun auch neu bei der DSGVO eingeführt worden.
Was wichtig ist ist, dass man auf die verschärften Rechenschafts – und Dokumentationspflichten achtet. Dies bedeutet, dass Kunden eine ausdrückliche Zustimmung abgeben müssen, dass seine personenbezogenen Daten gespeichert und auch verwendet werden dürfen. Das muss jederzeit vom Betrieb nachzuweisen sein. Es wird vom Betrieb festgehalten wer auf die Daten Zugriff hat, wie werden die Daten verarbeitet und wie werden die Daten geschützt. Ein Beispiel ist, dass die E-Mail Adresse eines Kunden nur für Newsletter verwendet werden darf, wenn dieser das angegeben hat und nicht noch für andere Zwecke.
Es ist nun auch verboten fremde Menschen auf Fotos zu zeigen, ohne deren Zustimmung. Machen Sie also einen Ausflug oder wollen einfach nur mal so ein Familienfoto machen, achten Sie immer darauf, dass niemand fremdes im Hintergrund hat. Somit verstoßen Sie gegen die DSGVO und das bringt Bußgelder mit sich.
Die Aufsichtsbehörden sind dazu verpflichtet die Einhaltung der DSGVO zu kontrollieren, Sollte dies nicht der Fall sein ist mit einer Geldbuße zu rechnen, die wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind. Es bestehen Bußgelder in Höhe bis zu 20.000 € bzw. 4% des Jahreseinkommens eines Unternehmens. Das sind dann die maximalen Strafen bei schwerwiegenden oder wiederholten Vergehen gegen die DSGVO.
Man sollte keine Panik wegen der neuen DSGVO bekommen, denn die Regeln orientieren sich an früheren Datenschutzregelungen aus Deutschland. Trotz allem sollte man die neue DSGVO nicht auf die leichte Schulter nehmen. Diese sollte in den einzelnen Unternehmen Schritt für Schritt durchgenommen werden und zügig, pragmatisch umgesetzt werden. Unternehmen können als Hilfestellung Checklisten und Best-Practice Beispiele benutzen.
Auf den ganzen Internetseiten werden sich ab sofort auch Fenster öffnen, wo Sie die neue DSGVO bestätigen müssen von der jeweiligen Seite. Dies scheint für Sie zwar nervig zu sein, wenn auf jeder Internetseite sich dieses Fenster öffnet aber für die einzelnen Unternehmen ist es Pflicht Sie über die neue DSGVO zu informieren.
Fazit
Im Großen und Ganzen sind Sie mit der neuen DSGVO sicherer, da man nun Ihre Daten nicht mehr weiter geben darf und auch die Geschichte mit den Fotos ist sicherer. Man möchte ja schließlich nicht bei wildfremden Leuten mit auf dem Foto
Im Hintergrund sein. Auch ist es besser, dass es ab nun die Regelung gibt, dass man Daten löschen lassen kann. Heißt, wenn man nicht mehr in irgendeiner Datei stehen möchte kann man sich mit sofortiger Wirkung löschen lassen.
Sie sehen also, auch wenn die neue DSGVO im ersten Moment nervig erscheint, ist es dennoch sicherer.